Gerade Menschen in sitzenden Berufen kennen das Problem mit dem Rücken. Auch ältere Menschen leiden häufig unter Arthrose, Osteoporose, Rheuma oder rheumatischer Arthritis sowie unter Gelenk- und Rückenschmerzen.
Anhaltende Schmerzen sind eine außerordentliche Belastung für den gesamten Organismus und können weitere ernsthafte Erkrankungen des Bewegungsapparates nach sich ziehen. Ein reines Ausschalten der Schmerzsymptome ist nicht die Lösung und schmerzlindernde Medikamente können ebenfalls negative Auswirkungen auf den Körper haben. Deshalb ist die gründliche Diagnostik der beste Anfang für eine erfolgreiche Therapie.
Die Kochsalztherapie ist eine alternative Behandlungsform, die bei verschiedenen chronischen Krankheiten und Schmerzsyndromen eingesetzt werden kann. Bei dieser Therapie kommen Injektionen von sogenannter physiologischer Kochsalzlösung zur Anwendung. Die Methode beruht darauf, dass die Elektrolyt-Versorgung der Nerven an den Schmerzpunkten gestört ist. Das Natriumdefizit der beeinträchtigten Nerven wird ausgeglichen und der geschädigte Bereich somit direkt behandelt.
Dabei handelt es sich um eine Infusionsneuraltherapie zur Schmerz- und Regulationsbehandlung, Entsäuerung und zur Vitalisierung. In einem gesunden Körper sind sämtliche Gewebe leicht basisch. Während anfallende Säuren aus dem Blut schnell entfernt werden, trifft dies für die Mikroumgebung von durchblutungsgestörtem oder chronisch entzündetem Gewebe nicht mehr zu. Dann helfen Procain-Base-Infusionen den basischen Zustand wiederherstellen.
Die MBST®-Kernspinresonanztherapie ist eine innovative, alternative Behandlungsmethode. Die Anwendung und Therapieempfehlung der MBST® erfolgt ausschließlich nach fachärztlicher Diagnose. Fragen zur Wirksamkeit der Therapie und zu den Anwendungsbereichen können Sie im Beratungsgespräch mit dem Facharzt klären. Die MBST® ist derzeit kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Private Versicherungsträger, Zusatzkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen nach Facharztgutachten in vielen Fällen nach Zustimmung durch deren medizinischen Dienst die Behandlungskosten ganz oder anteilig. Vertreter der Schulmedizin sehen diese Therapie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als “wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert” an.